Die Tschechische Republik hat seit der samtenen Revolution im Jahre 1989 bis heute eine vielleicht einzigartige Entwicklung, insbesondere auch in Bezug auf die rechtlichen Gegebenheiten, erlebt. Seit dem 01. Mai 2004 ist die Tschechische Republik Mitglied der Europäischen Union, wodurch sich deren Stellung im Herzen Europas noch mehr gefestigt hat. Ausdruck dessen ist das zwar zuvor schon bestehende, jedoch nunmehr noch einmal gesteigerte Interesse ausländischer Investoren, in der Tschechischen Republik den Standort ihrer Wahl zu begründen. Kaum ein anderes Land Mitteleuropas verfügt über ähnlich gute Wirtschaftsfaktoren und erfreut sich daher bei ausländischen Investoren größerer Beliebtheit. In diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben darf, dass die Tschechische Republik seit dem Jahre 2002 jährlich ein Wirtschaftswachstum von bis zu 5 % vorzuweisen hat.
Möchten auch Sie in der Tschechischen Republik ein Tochterunternehmen gründen bzw. Ihr unternehmerisches Vorhaben realisieren, haben aber Bedenken wegen der sprachlichen Barrieren und suchen daher einen Anwalt, der Sie versteht, und bei dem das Preis-Leistungs-Niveau stimmt?
Wenn dies der Fall ist, dann sind Sie bei CUNNINGHAM & MATAS richtig. Schon oft hat CUNNINGHAM & MATAS ausländischen Investoren aus dem deutschsprachigen und englischsprachigen Raum geholfen, bei deren unternehmerischen Entscheidungen den Weg zu bereiten und deren Vorhaben möglichst problemlos umzusetzen - oftmals waren wir nicht nur ein Wegbegleiter, sondern auch ein Wegbereiter. Insofern kann CUNNINGHAM & MATAS auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen.
Gleichsam leistet die Kanzlei tschechischen Unternehmern bei ihrem wesentlich gestiegenen Engagement im Ausland Hilfestellungen zur Überwindung der auch dort immer wiederkehrenden rechtlichen Hürden. Diese resultieren nicht zuletzt daraus, dass beispielsweise auch die deutsche Rechtsordnung ständigem Wandel unterlegen ist.
In Anbetracht der Erkenntnis, dass die häufigsten Beratungsanfragen den wirtschaftsrechtlichen Bereich tangieren, hat die Kanzlei ihren Schwerpunkt auf Fragen des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts gelegt. Gleichwohl werden Beratungsanfragen auch in den üblichen Rechtsbereichen des Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsrechts bearbeitet. Allen Rechtsbereichen immanent ist jedoch, dass den in der Vergangenheit relativ häufig auftretenden Problematiken nur durch geeignete Vertragsgestaltungen begegnet werden kann. Selbstredend bildet somit auch das sog. Vertragsrecht einen Pfeiler der Kanzleitätigkeit.
CUNNINGHAM & MATAS erfreut sich bereits über ein Jahr der Zusammenarbeit mit Herrn Prof. JUDr. Ales Gerloch, C.S.c. Schon verschiedene Staatsorgane der Tschechischen Republik, allen voran der Senat, haben seinen Rechtsrat in Anspruch genommen. Des Weiteren war er maßgeblich an verschiedenen Gesetzesentwürfen beteiligt. Nicht unerwähnt bleiben darf, dass Herr Prof. JUDr. Aleš Gerloch, CSc. die Zulassung zur Vertretung vor dem Verfassungsgericht der Tschechischen Republik und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte besitzt, wovon er auch einige Male Gebrauch machen konnte. Darüber hinaus wird Herr Prof. JUDr. Aleš Gerloch, CSc. in Kürze als Dekan der juristischen Fakultät der Karls Universität zu Prag ernannt
